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Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe
#11
(11-03-2016, 14:28)Sixteen Tons schrieb: ....Man wird dir auf die Hammelbeine treten, dich für deine Kinder mehr anzustrengen.

Damit hätte ich im Grunde kein Problem. Wenn ich Jedoch 40 Stunden arbeite, dann kann mir keiner Vorwerfen, dass ich nicht Willig wäre. Selbst wenn ich noch einen Zweitjob annehmen sollte: Wer kann mich bei Vollzeit hierzu zwingen? 2.tens ich habe keinen Cent mehr Geld dadurch.

(11-03-2016, 14:28)Sixteen Tons schrieb: ....Insolvenz ist für KU sowieso egal.

Im Gesetzestext seht doch aber auch drin, wie oben beschrieben, "Das sich die Gründe nach verkündung geändert haben"
Ich war selbstständig und wurde auf 2800€ netto veranlagt. Nun liege ich bei Angestelltenverhältniss n guten 1000ér drunter, habe eine andere Steuerklasse und bin Insolvent.
Wenn das keine wesentlichen Änderungen sind, dann Weis ich auch net
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Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe - von Fragender - 04-03-2016, 15:42
RE: Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe - von Fragender - 10-03-2016, 13:37
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