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Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe
#12
(11-03-2016, 14:58)Fragender schrieb: Damit hätte ich im Grunde kein Problem. Wenn ich Jedoch 40 Stunden arbeite, dann kann mir keiner Vorwerfen, dass ich nicht Willig wäre.

Die Latte liegt für Mangelfälle jetzt bei 48 Stunden. Überstunden sind, wenn sie angeboten werden, nicht mehr freiwillig sondern obligatorisch.

(11-03-2016, 14:58)Fragender schrieb: Selbst wenn ich noch einen Zweitjob annehmen sollte: Wer kann mich bei Vollzeit hierzu zwingen? 2.tens ich habe keinen Cent mehr Geld dadurch.

Praktisch niemand. Aber es wird eben so getan und gerechnet, als hättest du einen.


(11-03-2016, 14:58)Fragender schrieb: Im Gesetzestext seht doch aber auch drin, wie oben beschrieben, "Das sich die Gründe nach verkündung geändert haben"

Das ist eine Passage mit sehr viel Interpretationsspielraum. Nochmal, Insolvenz ist außen vor. Das ist dein Privatvergnügen.
Man kann sogar gerichtlich angehalten werden, ein Insolvenzverfahren einzuleiten, wenn wegen der laufenden Gläubigerbefriedigung kein Geld mehr für Kindesunterhalt übrig bleibt.
Bei mir meinte z. B. das Gericht, das der Steuerklassenwechsel nach der Trennung (von III auf I) allein kein entscheidendes Kriterium für eine Unterhaltsabänderung sei. Die Einkommensminderung sei nicht "signifikant". Das waren aber schon ein paar hundert Euro netto. Andersherum wären ein paar hundert Euro für eine Unterhaltserhöhung mit ziemlicher Sicherheit "signifikant" gewesen.
Erst als ich dann meinte: "OK. Dann fällt Umgang mit den Kindern eben künftig aus, weil den kann ich mir dann nicht mehr leisten." war die Einkommensminderung dann plötzlich doch wieder erheblich.

Hier haben viele mal geglaubt, daß die Gesetze für sie auch so gelten würden, wie sie im Gesetzbuch stehen. Heute wissen sie es besser.
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
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Antrag auf Bewilligung von Beratungshilfe - von Fragender - 04-03-2016, 15:42
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