(13-03-2016, 14:00)tomtom schrieb: Ach ja, nur eine Randbemerkung: ich habe letztes Jahr im Oktober erfahren, dass mich meine Frau schon 2008-2010 mit ihrem Ex betrogen hat -- ist zum F**** strecken von 200km gefahrenDie Schuldfrage wurde zwar in D abgeschafft. In Bezug auf irgend eine Konstellation gibt es aber glaub ich immer noch eine Paragraphen (im BGB ?) der theoretisch bei Ausbruch aus einer intakten Beziehung irgend etwas einschränkte oder aus schloss (Trennungsunterhalt? und oder nachehelichen Unterhalt ?). Ob das noch gilt und ob das überhaupt Rechtspraxis ist ist mir allerdings noch weniger bekannt.
...
Stattdessen hat sie auf einer Sex Kontaktbörse weitere F*** Kontakte gesucht -- liegt mir ebenfalls schriftlich vor, in dem Text sucht sie nach F*** Partner für sich und ihren "Freund".
Google mal nach folgendem: "Der Anspruch auf Ehegattenunterhalt kann entfallen, wenn ein Ehepartner aus einer "intakten Ehe" ausbricht, vgl. §§ 1361 Absatz 3, 1579 Nr. 7 BGB."
Beziehungsweise lese dir mal folgendes durch: http://www.unterhalt24.com/blog/2012/07/...rden-sind/
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3. DEUTSCHER GENDER KONGRESS, 06.07.2019, Köln
https://goo.gl/cHp86A
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