13-03-2016, 18:46
Du solltest auf das, was Austriake sehr direkt geschrieben hat und auf das was p dir ständig durch die Blume mitteilen will hören. Du bist Pleite und zum Schlachten freigegeben und zwar jetzt schon - du weißt es nur noch nicht oder willst es nicht wissen - und nichts, was du tust, wird daran etwas ändern. Das einzige was du tun kannst, ist deine Prioritäten neu zu sortieren. Das hätte dann auch den Vorteil, dass du mir dann vielleicht nicht mehr so zuwider wärst.
Abgesehen davon verhälst du dich maximal dumm und naiv. Du gehst zu einer Mediation bei der Anwältin deiner Frau(!), die du wahrscheinlich auch noch bezahlt hast (!) und die haben dich natürlich mit etwas Nachgibigkeit eingelullt, damit du noch möglichst lange im Hamsterrad strampelst und von dir noch möglichst viel gemolken werden kann. Die gegnerische Anwältin weiß ganz genau, dass du stehend KO bist und versucht für ihre Mandantin noch das Möglichste herauszuholen, bevor du endgültig hart auf den Boden aufschlagen wirst.
Oder auch die absolut brillante Granate, dass du die Tilgung aussetzt und dich so an die Bank dumm und dämlich zahlst, nur um irgendwo anders ein paar Euro zu sparen. Großartig so etwas.
Im günstigsten Fall, also für deine Frau, hast du alle ihre Schulden getilgt, bevor du absäufst. Danach wirst du nicht mehr als ein ausgelutschter Kadaver sein. Aber das Ganze hat auch einen taktischen Vorteil, nämlich unbegrenzte Verhandlungsmacht. Dazu müsste man aber seine eigene Situation realistisch erkennen und geschickt einsetzen.
Was deine Behinderungsklage betrifft: so ein Verfahren vor dem Sozialgericht dauert mindestens schlanke drei Jahre. Bis dahin bist du längst platt und es wird dir nichts mehr helfen.
Abgesehen davon verhälst du dich maximal dumm und naiv. Du gehst zu einer Mediation bei der Anwältin deiner Frau(!), die du wahrscheinlich auch noch bezahlt hast (!) und die haben dich natürlich mit etwas Nachgibigkeit eingelullt, damit du noch möglichst lange im Hamsterrad strampelst und von dir noch möglichst viel gemolken werden kann. Die gegnerische Anwältin weiß ganz genau, dass du stehend KO bist und versucht für ihre Mandantin noch das Möglichste herauszuholen, bevor du endgültig hart auf den Boden aufschlagen wirst.
Oder auch die absolut brillante Granate, dass du die Tilgung aussetzt und dich so an die Bank dumm und dämlich zahlst, nur um irgendwo anders ein paar Euro zu sparen. Großartig so etwas.
Im günstigsten Fall, also für deine Frau, hast du alle ihre Schulden getilgt, bevor du absäufst. Danach wirst du nicht mehr als ein ausgelutschter Kadaver sein. Aber das Ganze hat auch einen taktischen Vorteil, nämlich unbegrenzte Verhandlungsmacht. Dazu müsste man aber seine eigene Situation realistisch erkennen und geschickt einsetzen.
Was deine Behinderungsklage betrifft: so ein Verfahren vor dem Sozialgericht dauert mindestens schlanke drei Jahre. Bis dahin bist du längst platt und es wird dir nichts mehr helfen.