13-03-2016, 22:59
(13-03-2016, 21:44)tomtom schrieb: Ich will gar nicht vor Gericht, gerade weil nicht klar ist, was dabei rum kommt.
Die Scheidung findet nur vor Gericht statt, auf Anträge der Gegenseite musst du antworten. Alle weiteren Dinge, bei denen du dich nicht mit der Ex verbindlich einigst, müssen auch vor Gericht. Oder du gibts nach - je nach dem, wie weit du schon mit dem Rücken zur Wand steht, gibts da aber keinen Raum dafür.
Der Code, der da läuft muss die gewünschte Aufgabe erfüllen, sonst ist Ende Gelände.
Zitat:1. würdet Ihr vorschlagen es auf einen Titel ankommen zu lassen, damit klare Verhältnisse herrschen?
Ein Titel hat nurden zusätzlichen Nachteil, dass der Unterhalt schwerer abzuändern ist.
Zitat:2. wenn ich Dich(p__) richtig verstanden habe, dann paßt die Argumentation, dass ich mit KU + EU unterhalb der Bedarfkontrollbeitrag liege und damit eine Anpassung denkbar ist. Habt ihr Erfahrung, ob JA oder Richter den Bedarfskontrollbetrag berücksichtigen.
In der schönen Theorie tun sie das, aber wenn du nun (aus Richter und Exensicht) dein Einkommen eigenmächtig nach unten änderst, passiert das nicht. "Jaaa, Herr Tomtom, ich habe hier ihre Atteste liegen, dass sie angeblich nicht mehr Vollzeit arbeiten können, weiss ich jetzt. Aber genau das haben sie doch die letzten Monate getan? Und wenn nicht, haben sie sich denn um einen weniger fordernden Job bemüht? Davon lese ich auch nichts."
Zitat:3. konkrete Frage war auch, ob ich zum Wechselmodell einen formalen Antrag oder ähnliches stellen kann oder soll. Nur auf die Bereitschaft der Mutter zu setzen kann ich vergessen, dann bekomme ich es nicht.
Es gibt nur Einigung mit der Ex oder Gericht! Was machst du, wenn sie auszieht, das Kind mitnimmt? Zerrst du dann das Kind jede ungerade Woche aus der neuen Wohnung?
Zitat:4. Ches konkreter Vorschlag zum Freisetzen der Immo war ja durchaus hilfreich und wenn sich in 4 Wochen abzeichnet, dass ein einvernehmlicher Weg zu nichts führt, dann wird es wohl in die Richtung gehen.
Probiere es. Probiere alles. Meiner EInschätzung nach sind deine Handungsspielräume bereits sehr geschrumpft, mehr als Abarbeiten deiner Restmöglichkeiten in der Reihenfolge ihrer Pluspunktmenge bleibt dir eh nicht.