@p__
Ja klar, Scheidung geht nur vor Gericht. Ich meinte, dass ich mich nicht vor Gericht streiten möchte. Best case, gütliche Einigung, inkl. Kapitalisierung Immo, Scheidungsantrag durch einen / ihren Anwalt. Notfalls, nicht im Verbundverfahren. Falls Immo + ZA Ausgleichszahlung nicht vor Scheidung stattfinden.
2. Bedarfskontrollbetrag, da geht es mir hauptsächlich um die jetzige Situation, d.h. Einkommen nach 40h (Entgelt oder Lohnfortzahlung).
3. 50/50 -- ok, streit möchte ich darüber aktuell nicht. Dachte, ich könnte es vielleicht irgendwo (JA?) "anmelden / beantragen", damit es nicht nur ein Gespräch zwischen EX und mir war -- und im Falle, dass alles etwas glimpflicher abläuft, später daran anknüpfen. Faktisch sieht es so aus, dass diese 50:50 möglich wären solange wird das Haus noch haben. Danach müsste ich erst neue Möglichkeiten schaffen, falls die Vorraussetzungen überhaupt passen. Also, kein Handlungsbedarf, habe verstanden.
Hab sie als Begünstigte rausgenommen und ihr das gesagt ;-) Kündigen wollte ich nicht, falls mir doch was passiert, dann bekommt die Kohle eine verlässliche Person, die es irgendwann mal an Exe vorbei den dann volljährigen Kindern geben kann.
Nur über die Betriebliche Absicherung würde es sich noch lohnen. Da kann ich sie erst nach Scheidung rausnehmen, weil der Ehegatte automatisch Begünstigter ist.
Ja klar, Scheidung geht nur vor Gericht. Ich meinte, dass ich mich nicht vor Gericht streiten möchte. Best case, gütliche Einigung, inkl. Kapitalisierung Immo, Scheidungsantrag durch einen / ihren Anwalt. Notfalls, nicht im Verbundverfahren. Falls Immo + ZA Ausgleichszahlung nicht vor Scheidung stattfinden.
2. Bedarfskontrollbetrag, da geht es mir hauptsächlich um die jetzige Situation, d.h. Einkommen nach 40h (Entgelt oder Lohnfortzahlung).
3. 50/50 -- ok, streit möchte ich darüber aktuell nicht. Dachte, ich könnte es vielleicht irgendwo (JA?) "anmelden / beantragen", damit es nicht nur ein Gespräch zwischen EX und mir war -- und im Falle, dass alles etwas glimpflicher abläuft, später daran anknüpfen. Faktisch sieht es so aus, dass diese 50:50 möglich wären solange wird das Haus noch haben. Danach müsste ich erst neue Möglichkeiten schaffen, falls die Vorraussetzungen überhaupt passen. Also, kein Handlungsbedarf, habe verstanden.
(13-03-2016, 23:07)CheGuevara schrieb: Die Alte trachtet Dir so lange nach dem Leben und reitet dich immer weiter rein, solange die RIsikoLebensversicherung läuft.
Hab sie als Begünstigte rausgenommen und ihr das gesagt ;-) Kündigen wollte ich nicht, falls mir doch was passiert, dann bekommt die Kohle eine verlässliche Person, die es irgendwann mal an Exe vorbei den dann volljährigen Kindern geben kann.
Nur über die Betriebliche Absicherung würde es sich noch lohnen. Da kann ich sie erst nach Scheidung rausnehmen, weil der Ehegatte automatisch Begünstigter ist.
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!