13-03-2016, 23:23
1. Das will jeder. Immer. Trotzdem gibts bei rund 50% der Trennungen mit Kindern gewaltig Streit, davon bleibt auch später die Hälfte hochstrittig. Wege, die Quote zu senken, sind ebenso Roulette.
2. Wenn du die 40 Stunden zugrunde legst, steigen die Chancen, dass auch der Bedarfskontrollbetrag berücksichtigt wird. Aber was gewinnst du damit, wenn du absehbar keine 40 Stunden mehr arbeiten kannst? Nur das Recht, ein paar Monate länger viel Geld zu verbrennen.
3. Nein, das müssen die Eltern vereinbaren. Oder ein Richter beschliessen. Das Jugednamt kann und darf nur beraten. Wenn die merken, dass ein Elternteil stark dagegen ist, sagen die "Tut uns leid, da können wir nichts machen. Einigen Sie sich oder gehen Sie vor Gericht".
2. Wenn du die 40 Stunden zugrunde legst, steigen die Chancen, dass auch der Bedarfskontrollbetrag berücksichtigt wird. Aber was gewinnst du damit, wenn du absehbar keine 40 Stunden mehr arbeiten kannst? Nur das Recht, ein paar Monate länger viel Geld zu verbrennen.
3. Nein, das müssen die Eltern vereinbaren. Oder ein Richter beschliessen. Das Jugednamt kann und darf nur beraten. Wenn die merken, dass ein Elternteil stark dagegen ist, sagen die "Tut uns leid, da können wir nichts machen. Einigen Sie sich oder gehen Sie vor Gericht".