Meiner Meinung nach wird das Recht des Kindes auf Gewißheit, wer sein leiblicher Vater ist, in der Diskussion bisher weitgehend ausgeblendet.
Wenn der eheliche Vater Zweifel hat, ob er der leibliche Vater ist, so ist er es auch dem Kind schuldig, für Klarheit zu sorgen.
Falls er es nicht ist, wird es mit großer Wahrscheinlichkeit irgendwann herauskommen; und ich denke: Je später, desto übler für das Kind.
(und ja, ich habe in meinem Bekanntenkreis erlebt, daß nicht mal die Mutter wußte, wer denn jetzt tatsächlich der leibliche Vater war)
Simon II
Wenn der eheliche Vater Zweifel hat, ob er der leibliche Vater ist, so ist er es auch dem Kind schuldig, für Klarheit zu sorgen.
Falls er es nicht ist, wird es mit großer Wahrscheinlichkeit irgendwann herauskommen; und ich denke: Je später, desto übler für das Kind.
(und ja, ich habe in meinem Bekanntenkreis erlebt, daß nicht mal die Mutter wußte, wer denn jetzt tatsächlich der leibliche Vater war)
Simon II