22-03-2016, 12:54
Im Grunde war dies die Alternative. Entweder zieht die Mutter mit ihm weg oder er bleibt bei mir.
Ich hatte Beibehaltung des gemeinsamen ABR's beantragt.
P ich hatte eh keine Chance. Bei der Trennung war er knappe 8 Monate alt. Kein Gericht in Deutschland hätte ihn bei mir gelassen. Tochter wurde damals mit 1.5 Jahren, nachdem die Mutter an Tochter eine Körperverletzung verübt hatte, auch mit dem Gerichtsvollzieher bei mir abgeholt. Ich würde immer wieder bei Tochter so handeln, wenn Gefahr im Verzug ist.
Jedoch hatte ich hier keine Chance.
Das Freizügigkeitsgesetz der Mutter, steht halt einfach über dem Kindeswohl.
Ich hatte Beibehaltung des gemeinsamen ABR's beantragt.
P ich hatte eh keine Chance. Bei der Trennung war er knappe 8 Monate alt. Kein Gericht in Deutschland hätte ihn bei mir gelassen. Tochter wurde damals mit 1.5 Jahren, nachdem die Mutter an Tochter eine Körperverletzung verübt hatte, auch mit dem Gerichtsvollzieher bei mir abgeholt. Ich würde immer wieder bei Tochter so handeln, wenn Gefahr im Verzug ist.
Jedoch hatte ich hier keine Chance.
Das Freizügigkeitsgesetz der Mutter, steht halt einfach über dem Kindeswohl.