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Unterhaltsberechnung für meinen Sohn
#91
Mir geht es nur um die Anerkennung der seinerzeit berechneten Fahrtkosten. So wie du es mir acuh geraten hast p_, um ggf. zukünftig nicht eine Stufe höher zu rutschen.

Die SB meint sich daran nicht halten zu müssen. Zudem behauptet sie wieder analog der OLG Braunschweig Richtlinien korrekt gerechnet zu haben.

Daher brauch ich jetzt auch nicht klagen. Wenn wäre ich nur ganz knapp an der unteren Stufe. Wird kein Gericht mitmachen. Die Art und Weise ist einfach widerlich. Gestern kam der

Brief, rechtzeitig zu Ostern. Ich werde erneut dagegen Einspruch einlegen und auf das Urteil verweisen. Sie meint, dass der Punkt "Fahrtkosten" damals nicht strittig gewesen sei, nun

aber schon da sie anders rechnet.

Wozu daher jetzt klagen? Ich hab ein Urteil und das ist rechtskräftig.

Gut werde ich mal das JA auf die Zuständigkeit aufmerksam machen. So kann ich noch ein wenig Zeit rausholen. Der Kleine ist definitiv schon umgemeldet.
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