27-03-2016, 11:52
Es steht zwar schopn in faq und Thread, aber dir ist das noch nicht klar geworden: Das Jugendamt ist kein Gericht. Es kann jederzeit steif und fest darauf bestehen, dass bei Vollmond der Unterhalt um 30% steigt oder dass deine Fahrtkosten irrelevant sind. Das hat aber keine Wirkung! Um dich zu einem bestimmten Unterhaltsbetrag zu verpflichten, musst du dich "freiwillig" selbst verpflichten indem du einen Unterhaltstitel beurkundet unterschreibst oder du wirst dazu von einem Gericht gezwungen. Das ist dann ein Beschluss. Der ist auch ein Titel. Das Jugendamt kann ohne Gericht rein gar nix erzwingen. Es kann sich nur Dank Kraft einer von der Ex eingegangenen Beistandschaft als Anwalt aufschwingen. Und dasselbe tun wie ein Anwalt: Dumme Briefe mit dummen Forderungen verfassen und die Ex bzw. das Kind vor Gericht vertreten.
Natürlich brauchst du nicht klagen. Das läuft andersrum, wie schon im Thread immer wieder betont: Wenn dem Jugendamt der Betrag nicht passt, den du titulierst, dann verklagt es dich. Du kannst jetzt noch gar nicht klagen, weil noch gar kein Unterhalt festgelegt ist. Es gibt gar nix, gegen das du klagen könntest. Oder willst du gegen einen dummen Brief vom Jugendamt klagen?
Du kannst auch keinen Einspruch einlegen. Das klingt so nach Rechtsmittel. Du kannst nur irgendwas zurückschreiben, egal was du da drin formulierst. Briefe gehen hin, Briefe gehen her. Dadurch wird der Unterhalt ebenfalls nicht festgelegt und damit änderst du nicht das Geringste an der Rechtslage, egal was du oder das Jugendamt damit verbindet. Das Jugendamt wird eben irgendwann keine Lust mehr haben zu antworten, dich zur Titulierung eines Betrages auffordern und wenn du das nicht machst, verklagt es dich.
Du kannst entscheiden, ob du das Risiko eingehst, verklagt zu werden oder du kannst titulieren, was das Jugendamt verlangt. Wenn du dir relativ sicher bist, dass die vorgeschlagene Berechnung des Jugendamts vor Gericht keinen Bestand haben wird, solltest du nicht titulieren, was das Jugendamt verlangt, sondern nur titulieren, was du für korrekt hälst und die Klage gelassen abwarten. Hast du grundsätzlich Angst, verklagt zu werden oder ist dir eine Klage wegen der Anwaltspflicht zu teuer (die Ex zahlt nix, hat ja die kostenlose Beiständin), musst du titulieren was das Jugendamt verlangt. Klar jetzt?
Natürlich brauchst du nicht klagen. Das läuft andersrum, wie schon im Thread immer wieder betont: Wenn dem Jugendamt der Betrag nicht passt, den du titulierst, dann verklagt es dich. Du kannst jetzt noch gar nicht klagen, weil noch gar kein Unterhalt festgelegt ist. Es gibt gar nix, gegen das du klagen könntest. Oder willst du gegen einen dummen Brief vom Jugendamt klagen?
Du kannst auch keinen Einspruch einlegen. Das klingt so nach Rechtsmittel. Du kannst nur irgendwas zurückschreiben, egal was du da drin formulierst. Briefe gehen hin, Briefe gehen her. Dadurch wird der Unterhalt ebenfalls nicht festgelegt und damit änderst du nicht das Geringste an der Rechtslage, egal was du oder das Jugendamt damit verbindet. Das Jugendamt wird eben irgendwann keine Lust mehr haben zu antworten, dich zur Titulierung eines Betrages auffordern und wenn du das nicht machst, verklagt es dich.
Du kannst entscheiden, ob du das Risiko eingehst, verklagt zu werden oder du kannst titulieren, was das Jugendamt verlangt. Wenn du dir relativ sicher bist, dass die vorgeschlagene Berechnung des Jugendamts vor Gericht keinen Bestand haben wird, solltest du nicht titulieren, was das Jugendamt verlangt, sondern nur titulieren, was du für korrekt hälst und die Klage gelassen abwarten. Hast du grundsätzlich Angst, verklagt zu werden oder ist dir eine Klage wegen der Anwaltspflicht zu teuer (die Ex zahlt nix, hat ja die kostenlose Beiständin), musst du titulieren was das Jugendamt verlangt. Klar jetzt?