29-03-2016, 08:36
(27-03-2016, 08:21)Einszweidrei schrieb: Das JA fordert jetzt einen Titel für den Kleinen.Ich habe verstanden, die geforderten 115% decken sich mit dem Beschluß ?
Aktionismus auf Deiner Seite wäre insofern einzig gefordert, wenn Du die Einstufung nach unten abändern wolltest (worum es Dir nach meinem Verständnis - auch aufgrund eher geringer Erfolgsaussichten - nicht geht).
Insofern gibt es doch auf Deiner Seite keinen Bedarf, Zeit zu gewinnen oder in Aktionismus zu verfallen.
Ein Titel existiert. Einen neuen braucht es nicht.
Einzig die Klarstellung, daß Du Dich weiterhin an die richterliche Berechnung der Fahrtkosten gebunden siehst, wäre ggf. nochmals angebracht.
Da Du das aber bereits klargestellt hast, kannst Du Dir auch jegliche weitere Antwort sparen.
Ansonsten hätte ich nen Antwortvorschlag:
Liebes JA,
Ihre Berechnung habe ich zur Kenntnis genommen. Die Forderung nach einem Titel läßt hinsichtlich Ihrer Aussage, sich nicht an richterliche Beschlüsse gebunden zu sehen, tief blicken.
Ich sehe mich weiterhin an die Berechnungsgrundlage (insbesondere der Fahrtkosten, die seinerzeit - bei in diesem Punkt gleichlautenden OLG-Richtlinien - unwidersprochen akzeptiert wurden) des Gerichts gem. Beschluß AZ xxx vom xx.xx.xxxx gebunden und nehme aktuell, lediglich als Zeichen guten Willens, von einer Abänderungsklage Abstand. Sollten Sie Ihrerseits an Ihrer Forderung nach einer (erneuten) Titulierung festhalten, sehe ich einer Layoutänderungsklage gelassen entgegen.
Gruß