30-03-2016, 09:11
@fragender:
paß aiuf....folghendes:
1. antrag auf umgang beim FG stellen, erstmal alle 14 tage von freitag nachmittag bis sonntag mittag, mit der
option bei gefallen bis 18 uhr. hier flexibel sein, die ersten male evtl. von samstag bis sonntag
2. diesen antrag kannst du alleine stellen
3. da du der vater bist, beantrage wieder das gemeinsame sorgerecht, bzw. wiedereinsetzung in den vorherigen stand!
unter umständen ist dies möglich, falls du nachweisen kannst, daß dir in der verhandlung damals kein ausreichendes
rechtliches gehör gewährt wurde. ich sehe da durchaus spielraum, da du nicht gewalttätig warst und du keine kinds-
wohlgefährdende aktionen hattest. über die vergangene zeit würde ich da keinen gedanken verlieren.
4. wenn du zeit hast und weist wo die kinder zur schule gehen....frei nehmen...hingehen und kontakt aufnehmen, lass die
alte kotzen! die kinder werden sich freuen!
6. evtl. im verfahren prüfen lassen, ob dir das sorgerecht zu UNRECHT entzogen wurde - welche gründe...etc. normalerweise
wird nach der ehe immer das gemeinsame sorgerecht beibehalten....oder hat die ex nur das ABR??? bitte prüfen! das wäre wichtig!
bb
netlover
paß aiuf....folghendes:
1. antrag auf umgang beim FG stellen, erstmal alle 14 tage von freitag nachmittag bis sonntag mittag, mit der
option bei gefallen bis 18 uhr. hier flexibel sein, die ersten male evtl. von samstag bis sonntag
2. diesen antrag kannst du alleine stellen
3. da du der vater bist, beantrage wieder das gemeinsame sorgerecht, bzw. wiedereinsetzung in den vorherigen stand!
unter umständen ist dies möglich, falls du nachweisen kannst, daß dir in der verhandlung damals kein ausreichendes
rechtliches gehör gewährt wurde. ich sehe da durchaus spielraum, da du nicht gewalttätig warst und du keine kinds-
wohlgefährdende aktionen hattest. über die vergangene zeit würde ich da keinen gedanken verlieren.
4. wenn du zeit hast und weist wo die kinder zur schule gehen....frei nehmen...hingehen und kontakt aufnehmen, lass die
alte kotzen! die kinder werden sich freuen!
6. evtl. im verfahren prüfen lassen, ob dir das sorgerecht zu UNRECHT entzogen wurde - welche gründe...etc. normalerweise
wird nach der ehe immer das gemeinsame sorgerecht beibehalten....oder hat die ex nur das ABR??? bitte prüfen! das wäre wichtig!
bb
netlover