01-04-2016, 09:00
Hallo mal wieder,
sorry, aber ich bräuchte mal wieder euren Rat.
Vorgeschichte:
15 Jahre verheiratet
in der Ehe entstanden zwei Kinder
Ehe mittlerweile geschieden. KM hat alleiniges Sorgerecht (Ich hatte dem blöderweise zugestimmt, da KM eh Kinder eigenmächtig und ohne zustimmung oder der gleichen umgemeldet hat und auf andere Schule angemeldet hatte) ; Kinder leben bei Ihr
Seit April 2014 besteht kein Kontakt mehr zu meinen Kindern
Story: Ich habe mehrmals versucht Informationen bezüglich meiner Kinder zu bekommen, was sich im Nachhinein jedoch ohne Sorgerecht recht unmöglich erscheint.
Ich habe nun im Februar diesen Jahres folgendes bei Gericht beantragt:
Zeugnisse beider Kinder, Gesundheitszustand und allg. Informationen über Befinden, Hobbys u.d.g und Bilder
In der Vergangenheit habe ich auf Nachfragen bei der KM nur zu lesen bekommen, dass Sie sehr zufrieden mit den Zeugnissen "IHRER" Kinder ist.
Nun hat Sie mir, oh Wunder, "freiwilliig" die letzten Zeugnisse im März 2016 vom Halbjahr zukommen lassen, welche Sie natürlich schon seit Dezember 2015 hatte.
Nun bekam ich vom Gericht gestern folgenden Schrieb:
... Bitte um Mitteilung innerhalb drei Wochen, ob sich Ihr Antrag .. erledigt hat. Sie können auch das Ruhen des Verfahrens beantragen und abwarten, ob Sie am Ende des Schuljahres die kopierten Zeugnisse und Fotos der Kinder erhalten.
Ansonsten müsste ein aufwendiges und kostenpflichtiges Verfahren durchgeführt werden. Es müstste ein Verfahrensbeistand bestellt werden, der schon alleine 550,00 EUR kostet.
Auf Anordnung ...
FRAGEN:
1) Wollen die mich verarschen?
2) Was ist mit den geforderten anderen Unterlagen?
3) klar wird nun "Freiwillig" das nächste Zeugnis kommen und danach ? ... vermutlich nix, da ich ja keine Rechtliche Anordnung habe, in der ich die KM dazu zwingen könnte
4) wozu ein Verfahrensbeistand? der wurde ja nicht mal angefordert, als die KM das alleinige Sorgerecht beantragt hatte. Hier wurde ich nur vom Richter gefragt, ob ich was dagegen hätte. Ferner steht nicht im Gesetzestext:"§ 158 Verfahrensbeistand. ... Der Aufwendungsersatz und die Vergütung sind stets aus der Staatskasse zu zahlen"
sorry, aber ich bräuchte mal wieder euren Rat.
Vorgeschichte:
15 Jahre verheiratet
in der Ehe entstanden zwei Kinder
Ehe mittlerweile geschieden. KM hat alleiniges Sorgerecht (Ich hatte dem blöderweise zugestimmt, da KM eh Kinder eigenmächtig und ohne zustimmung oder der gleichen umgemeldet hat und auf andere Schule angemeldet hatte) ; Kinder leben bei Ihr
Seit April 2014 besteht kein Kontakt mehr zu meinen Kindern
Story: Ich habe mehrmals versucht Informationen bezüglich meiner Kinder zu bekommen, was sich im Nachhinein jedoch ohne Sorgerecht recht unmöglich erscheint.
Ich habe nun im Februar diesen Jahres folgendes bei Gericht beantragt:
Zeugnisse beider Kinder, Gesundheitszustand und allg. Informationen über Befinden, Hobbys u.d.g und Bilder
In der Vergangenheit habe ich auf Nachfragen bei der KM nur zu lesen bekommen, dass Sie sehr zufrieden mit den Zeugnissen "IHRER" Kinder ist.
Nun hat Sie mir, oh Wunder, "freiwilliig" die letzten Zeugnisse im März 2016 vom Halbjahr zukommen lassen, welche Sie natürlich schon seit Dezember 2015 hatte.
Nun bekam ich vom Gericht gestern folgenden Schrieb:
... Bitte um Mitteilung innerhalb drei Wochen, ob sich Ihr Antrag .. erledigt hat. Sie können auch das Ruhen des Verfahrens beantragen und abwarten, ob Sie am Ende des Schuljahres die kopierten Zeugnisse und Fotos der Kinder erhalten.
Ansonsten müsste ein aufwendiges und kostenpflichtiges Verfahren durchgeführt werden. Es müstste ein Verfahrensbeistand bestellt werden, der schon alleine 550,00 EUR kostet.
Auf Anordnung ...
FRAGEN:
1) Wollen die mich verarschen?
2) Was ist mit den geforderten anderen Unterlagen?
3) klar wird nun "Freiwillig" das nächste Zeugnis kommen und danach ? ... vermutlich nix, da ich ja keine Rechtliche Anordnung habe, in der ich die KM dazu zwingen könnte
4) wozu ein Verfahrensbeistand? der wurde ja nicht mal angefordert, als die KM das alleinige Sorgerecht beantragt hatte. Hier wurde ich nur vom Richter gefragt, ob ich was dagegen hätte. Ferner steht nicht im Gesetzestext:"§ 158 Verfahrensbeistand. ... Der Aufwendungsersatz und die Vergütung sind stets aus der Staatskasse zu zahlen"