01-04-2016, 11:52
(01-04-2016, 10:50)p__ schrieb: Du kannst den Antrag auf "Gesundheitszustand und allg. Informationen über Befinden, Hobbys u.d.g und Bilder" reduzieren und den Punkt mit den Zeugnissen streichen.OK. Ich habe die letzten Zeugnisse und Bilder jetzt bekommen, nachdem ich es bei Gericht beantragt habe. Wenn ich nun meinen Antrag ruhen lasse und ich bekomme das nächste Zeugniss wieder nicht, fängt dann die ganze prozedur wieder von vorne an?
Mal ganz ehrlich: Das ich ein Gericht schon anschreiben muss, damit ich überhaupt Zeugnisse bekomme ist ein Ding, dass ich aber jedesmal aufs neue den Stress habe find ich zum kotzen.
(01-04-2016, 10:50)p__ schrieb: ... Schliesslich hast du sie bekommen, damit entfällt ein Rechtsschutzbedürfnis.Und was kann ich machen, wenn diese wieder nicht kommen?
(01-04-2016, 10:50)p__ schrieb: Ja, es kann ein Verfahrensbeistand eingesetzt werden. Das ist in deinem und vielen anderen Fällen blosse Erpressung, um dir mit den Kosten zu drohen.Von mir aus, da ich mittlerweile dank meiner Ex eh Insolvent bin interessiert mich diese Kosten recht wenig