01-04-2016, 12:13
(01-04-2016, 11:52)Fragender schrieb: Und was kann ich machen, wenn diese wieder nicht kommen?
Klagen. Wenn sich die Sache schon mit deinem Gerichtsantrag erledigt, ist es doch okay. Dann entstehen auch keine Kosten und nur der Aufwand eines Briefs. Wenn die Klage tatsächlich verhandelt wird, weil sich Ex weiter weigert, dann musst du darauf achten, dass der Beschluss vollstreckbar ist. Weigert sich sich später nochmal, die Zeugnisse zu schicken, dann kannst du Ordnungsgeld beantragen. Im Beschluss muss aber drinstehen, dass sie z.B. innerhalb zwei Wochen nachdem es Zeugnisse gab dir dir zu kopieren und zu übermitteln hat. Also generell und grundsätzlich und nicht "die Antragsgegnerin hat die Zeugnisse des Schuljahres 2015/16 zu kopieren und ..."
Das ruhen des Verfahrens bedeutet einfach, dass es auf Eis gelegt wird. Ich würde es nicht machen, wenn dir die Kosten egal sind dann reduzieren deinen Antrag auf die durchsetzbaren Elemente und zieh die Klage durch. Lass sie hüpfen und arbeiten für diesen Mist.
Überall sonst, sogar in Österreich und der Schweiz bekommen auch Väter ohne Sorgerecht Zeugnisse direkt von der Schule. Nur die hirntoten Vollpfosten von Juristen in Deutschland meinen in ihrem Wahn, Elternteile erniedrigen zu müssen und Geld von ihnen zu erpressen, wenn sie ihr selbstverständliches Elternrecht in Anspruch nehmen wollen.