Fakt ist, dass der Unterhalt dem Kind zusteht. Bei Kindesunterhalt greift fast immer die sog. Einkommensfiktion, d.h. man unterstellt einfach, dass der Unterhaltspflichtige das gleiche Einkommen wie die letzten 12 Monate erzielen kann. Wenn er nur will.
Folgenden Rat würde ich geben wollen: 1. Unterhaltstitel erstellen lassen, entweder beim Jugendamt oder (besser!) bei einem Notar. Hat den Vorteil, dass man dem Notar diktieren kann, was in dem Titel drin stehen soll. Dann: Unterhalt gem. Titel bezahlen, zumindest mal den ersten Monat. Dann zum Jobcenter marschieren, den Titel dort präsentieren und Aufstockung nach SGB 2 beantragen (ergänzendes Hartz4). Das hat den Vorteil, dass über diesen Umweg ein Teil des Kindesunterhalts vom Staat gezahlt bekommt und und keine zusätzlichen Unterhaltsschulden mehr auflaufen.
Anonsten sind die Möglichkeiten beschränkt. Was den Umgang mit der Tochter angeht: während der Pubertät sortieren sie ihre Interessen neu, jetzt sind andere Dinge wichtig. Irgendwann so mit Erreichen der Volljährigkeit fangen sie wieder an, sich für den Vater zu interessieren.
Folgenden Rat würde ich geben wollen: 1. Unterhaltstitel erstellen lassen, entweder beim Jugendamt oder (besser!) bei einem Notar. Hat den Vorteil, dass man dem Notar diktieren kann, was in dem Titel drin stehen soll. Dann: Unterhalt gem. Titel bezahlen, zumindest mal den ersten Monat. Dann zum Jobcenter marschieren, den Titel dort präsentieren und Aufstockung nach SGB 2 beantragen (ergänzendes Hartz4). Das hat den Vorteil, dass über diesen Umweg ein Teil des Kindesunterhalts vom Staat gezahlt bekommt und und keine zusätzlichen Unterhaltsschulden mehr auflaufen.
Anonsten sind die Möglichkeiten beschränkt. Was den Umgang mit der Tochter angeht: während der Pubertät sortieren sie ihre Interessen neu, jetzt sind andere Dinge wichtig. Irgendwann so mit Erreichen der Volljährigkeit fangen sie wieder an, sich für den Vater zu interessieren.
Bibel, Jesus Sirach 8.1