01-04-2016, 16:09
(01-04-2016, 12:13)p__ schrieb: Klagen. Wenn sich die Sache schon mit deinem Gerichtsantrag erledigt, ist es doch okay. Dann entstehen auch keine Kosten und nur der Aufwand eines Briefs. Wenn die Klage tatsächlich verhandelt wird, weil sich Ex weiter weigert, dann musst du darauf achten, dass der Beschluss vollstreckbar ist. Weigert sich sich später nochmal, die Zeugnisse zu schicken, dann kannst du Ordnungsgeld beantragen...
hmmm, bin heut wohl nicht der schnellste. Soll ich dann das mit den Zeugnissen und Photos raus nehmen und den rest bestehen lassen?
und wenn ich das mache und sie schickt mir im Sommer wieder nix. Muss ich dann wieder erneut einen Antrag stellen und sie kann dann wieder "freiwillig" die Zeugnisse schicken und ich habe dann wieder das gerenne?
Ist es nicht viel einfacher, ich bestehe einfach auf die Klage und verlange, dass es schriftlich fixiert wird. Und wenn Sie dann nix schickt, dass ich dann gleich vollstrecken kann?