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Beistand & Unterhalt
#7
@ Alles Roger

wenn Du einen Titel beim Notar erstellen lässt, bestimmst Du, was drinsteht. Sowohl der Zahlbetrag als auch die Laufzeit/Gültigkeit. Du kannst z.B. einen Unterhaltsbetrag von 250.- € festschreiben lassen und Gültigkeit bis zum 18. Geburtstag des Kindes.
Wenn dieser Titel der Beiständin vom Jugendamt nicht gefällt (und davon ist auszugehen), dann muss sie auf die Differenz klagen - das hat den Charme, dass durch diesen "Trick" der Streitwert drastisch herabgesetzt wird. Nämlich auf die Differenz zwischen freiwillig gezahltem und gefordertem Unterhalt. Und es ist auch davon auszugehen, dass verlangt wird, den Titel dynamisch und unbefristet zu erstellen. Dann muss ebenfalls das Jugendamt klagen, nicht Du.
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Beistand & Unterhalt - von AllesRoger - 01-04-2016, 14:26
RE: Beistand & Unterhalt - von Theo - 01-04-2016, 14:49
RE: Beistand & Unterhalt - von AllesRoger - 01-04-2016, 15:13
Beistand & Unterhalt - von CheGuevara - 01-04-2016, 15:11
RE: Beistand & Unterhalt - von Austriake - 01-04-2016, 15:24
RE: Beistand & Unterhalt - von AllesRoger - 01-04-2016, 15:47
RE: Beistand & Unterhalt - von Austriake - 01-04-2016, 16:14
RE: Beistand & Unterhalt - von p__ - 01-04-2016, 18:56
Beistand & Unterhalt - von CheGuevara - 03-04-2016, 06:09

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