01-04-2016, 16:27
(01-04-2016, 16:09)Fragender schrieb: Soll ich dann das mit den Zeugnissen und Photos raus nehmen und den rest bestehen lassen?
Was sie dir jetzt schon gegeben hat, kannst du logischerweise nicht mehr einklagen. Wenn du deinem Nachbarn mit Klage drohst, weil er die Riesenfichte an der Grundstücksgrenze nicht absägt, die deinen Swimmingpool verschattet, und schliesslich sägt er sie ab, was passiert dann wohl wenn du trotzdem klagst? Und was passiert, wenn du ihn verklagst, weil er ja wieder eine Fichte pflanzen könnte und du ihm das verbieten willst?
Du kannst immer nur klagen, wenn eine Rechtsverletzung besteht. Beseitigt der Gegner die Rechtsverletzung, fällt der Klagegrund weg. Willst du die Fichte und die Kiefer los werden und beseitigt er nur die Fichte, dann könntest du den Antrag auf die Kiefer reduzieren. Klagst du trotzdem wegen Fichte UND Kiefer, wirst du den Antrag Fichte verlieren und dafür die Kosten tragen müssen. Auch logisch, oder?
Handlungen auf die Zukunft bezogen musst du mit einer Unterlassung erzwingen. Das ist im Familienrecht für viele Dinge nicht möglich. Stattdessen klagt man wegen Rechtsverletzung und sichert sich die Zukunft mit Ordnungsgeldern ab.