03-04-2016, 12:19
(01-04-2016, 16:27)p__ schrieb: ... Stattdessen klagt man wegen Rechtsverletzung und sichert sich die Zukunft mit Ordnungsgeldern ab.
Ich habe damals in dem Antrag folgendes beantragt:
1. Übersicht über den schulischen Werdegang der Kinder nebst Fotokopien der Zeugnisse (OLG Hamm FamRZ 03, 1583), dem Antragstellers zu übersenden.
2. Mitteilung der besonderen persönlichen Interessen, Übermittlung von Lichtbildern (nicht älter als 1 Monat) (OLG Naumburg FamRZ 01, 513; BayObLG FamRZ 96, 813), dem Antragstellers zu übersenden, solange keine regelmäßigen Umgangskontakte stattfinden.
3. die Auskunft unter Punkt 1 und die Fotos vierteljährlich jeweils zum 1. Kalendertag des Quartals (01.01., 01.04., 01.07. und 01.10.) schriftlich zu übersenden,
4. Auskunft über den Gesundheitszustand einschließlich von Belegen, wenn diese sinnvoll und zweckentsprechend sind (z.B. Kopie des Impfausweises für den Umgangsberechtigten) (OLG Zweibrücken FamRZ 90, 779), dem Antragstellers schriftlich zu übersenden.
5. die Auskunft unter Punkt 1, 2 und 4 die Fotos abweichend von Punkt 3 halbjährlich zum 01.01. und 01.07. Per Post an die Wohn-Anschrift des Antragstellers schriftlich zu übersenden,
6. die erste Auskunft nach Punkt 1 und Fotos sind unverzüglich, spätestens jedoch zwei Wochen nach Beschlussverkündung zu übersenden,
7. die Zeugnis-Kopien des Halbjahres und Abschluss-Zeugnisse von den Kindern spätestens 14 Tage nach Ausgabe der jeweiligen Schule, per Post an die Wohn-Anschrift zu übersenden
8. die Antragsgegnerin gemäß § 89 FamFG zu belehren.
9. Die Kosten des Verfahrens trägt die Antragsgegnerin.
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So ich habe nun Bilder bekommen und etwas, was wohl ein Zeugnis sein soll. Die Schule und die Lehrer (inkl. Unterschrift) wurden retuschiert.
Wie muss ich das nun ändern?