04-04-2016, 23:06
1. Nein. Nur über dein Einkommen, also auch die Erträge eines Vermögens musst du samt Belegen Auskunft geben.
2. Nix da. Auch der Arbeitgeber, der da draufsteht geht die nichts an.
3. Nein. Es ist Einkommen. Aber du kannst argumentieren, dass es einmalig war und für die Zukunft irrelevant.
4. Klar, auf jeden Fall! Alles, was dein unterhaltsrelevantes Einkommen vermindert.
5. Dann machs. Häufig aber rausgeschmissenes Geld. Wenns allerdings zur Klage kommt, herrscht Anwaltspflicht.
Auskunft in Textform: Ja. Ohne Belege: Nein. Einkommen der Mutter: Nein, ausser es geht um Betreuungsunterhalt.
2. Nix da. Auch der Arbeitgeber, der da draufsteht geht die nichts an.
3. Nein. Es ist Einkommen. Aber du kannst argumentieren, dass es einmalig war und für die Zukunft irrelevant.
4. Klar, auf jeden Fall! Alles, was dein unterhaltsrelevantes Einkommen vermindert.
5. Dann machs. Häufig aber rausgeschmissenes Geld. Wenns allerdings zur Klage kommt, herrscht Anwaltspflicht.
Auskunft in Textform: Ja. Ohne Belege: Nein. Einkommen der Mutter: Nein, ausser es geht um Betreuungsunterhalt.