06-04-2016, 09:46
(06-04-2016, 00:19)tomtom schrieb: Die ersten beide Anwälte hatten weder meine Krankheit noch das Verhalten meiner Ex als möglichen verwertbaren Punkt gesehen.
Die Exeneskapaden sind es auch nicht, die Krankheit schon eher. Ein Anwalt ist nicht deswegen gut, weil er das sagt, was der Mandant gerne hören will. In den kommenden Verhandlungen mit der Gegenseite glaube ich aber nicht, dass das Thema Krankheit schon etwas bewirkt. So wie du bisher gehandelt hast, fährt die Gegendeite noch auf (nicht ganz zu Unrecht) dem Trip, dass da einiges zu holen wären und deshalb wenig Einsicht zeigen. Wenn, dann kommt das immer erst nach der Leerpfändung samt Vermögensauskunft. Hoffentlich läuft es anders für dich.
Die Vorbereitung auf den Auftritt vor Gericht sollte nach wie vor den Schwerpunkt bilden.