06-04-2016, 17:56
Das ist doch rein fiktiv und hat mit den Wertzahlen des Zugewinnausgleichs nichts zu tun! Selbst wenn das Haus verkauft wird, heisst das noch lange nicht, dass eine Vorfälligkeitsentschädigung fällig wird. Es kann auch sein, dass der Käufer das Darlehen mit übernimmt, das ist Banken immer noch lieber wie Ärger mit geschiedenen Altbesitzern, der nämlich oft genug zum Zusammenbruch und Ausfall führt. Es kann sein, dass einfach weiter anteilig Tilgung und Zins gezahlt wird, es kann sein dass die Widerrufsbelehung angreifbar ist und gar nix fällig wird... solche Fiktionen werden erst einmal überhaupt nicht eingepreist. Fakt ist zunächst, dass ihr beide da mit drin hängt mit gleichen Kosten und gleichem Risiko. Und es ist eben nicht statthaft, wenn einer die Immobilie übernimmt, aber damit verbundene Risken meint, beim Ex belassen zu können.