06-04-2016, 19:13
Zugewinn wird im Gerichtsverfahren für den Stichtag berechnet. Aus gutem Grund, wie man sieht.
Was im Trennungsfolgenvertrag steht, könnt Ihr weitgehend unabhängig davon vereinbaren.
Was im Trennungsfolgenvertrag steht, könnt Ihr weitgehend unabhängig davon vereinbaren.
Das Gute ist in gewissem Sinne trostlos. Franz Kafka