06-04-2016, 20:39
(06-04-2016, 17:54)Theo schrieb: Die Sache ist ganz einfach: Die beiden müssen sich entweder darüber einig werden, zu welchen Bedingungen übernommen wird, oder das Haus wird verkauft.
OK, als Argument für Verhandlungen legitim, ja. Dachte es gehe um eine festgesetzte Regel zur Auszahlung.
Klar ist wohl, dass sie mit Zinsen auf nem falschen Dampfer ist.
Ansonsten: sie hat ja auch ne gute Wohnqualität damit. Wäre auszuloten, was ihr das wert ist. Fakt ist schade16 hat nach Auszahlung nix mehr vom Haus. Wenn sie es dann für 100k mehr verkauft, ist das ihr Vorteil. Als Gegenargument.
Im Übrigen: ich bin weiterhin der Meinung, dass es hier nicht um ZA im rechtlichen Sinne geht, sondern um eine Auszahlung des gemeinsamen Wohneigentums. ZA ist, wenn ich mich recht erinnere, bei den beiden Null. D.h. nach Regelwerk fällt keine Ausgleichszahlung an.
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!