09-04-2016, 04:39
Googel mal nach "OLG Dresden, Beschl. v. 04.12.2015 – 20 UF 875/15"
auf der Seite
https://www.justiz.sachsen.de/esamosplus...index.aspx
da findest Du Ausführungen dazu, wenn betreuender ein Mehrfaches des Barunterhaltspflichtigen verdient.
Spätestens nach der Scheidung wird der Ex noch ein Wohnwert angerechnet! Dann sollte/könnte es reichen, dass Du raus bist.
auf der Seite
https://www.justiz.sachsen.de/esamosplus...index.aspx
da findest Du Ausführungen dazu, wenn betreuender ein Mehrfaches des Barunterhaltspflichtigen verdient.
Spätestens nach der Scheidung wird der Ex noch ein Wohnwert angerechnet! Dann sollte/könnte es reichen, dass Du raus bist.
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)