12-04-2016, 18:28
Hallo,
nach Gesprächen mit dem eigenen und gegnerischen Anwalt Fragen zur FAQ:
1. in der FAQ wird empfohlen, einen freiwilligen Titel beim Notar über den "unstrittigen" Teil abzuschließen, um damit die Streitkosten zu senken. Mein Anwalt meinte, wenn dieser Titel einseitig vom Schuldner beauftragt und von der Gegenseite geklagt wird, dann beläuft sich der gerichtliche Streitwert auf den vollen dann titulierten Unterhalt und nicht nur auf die Differenz zwischen eigen titulierten und gerichtlich titulierten. Es wäre nur anders, wenn zunächst ein von beiden Seiten akzeptierter Titel vorliegt und dieser geändert würde?!
2. Gegnerische Anwältin hat zum weiteren Vorgehen vorgeschlagen, eine Scheidungsfolgenvereinbarung (soweit OK) aufzusetzen und im Zuge mit dieser vom JU einen Titel zum KU erstellen zu lassen. Entsprechend FAQ habe ich entgegnet, dass damit eine Änderung für mich nicht mehr so einfach durchgeführt werden kann. Sie meinte doch. Was ist denn der Unterschied zwischen §239 und §240?
3. Gegnerische Anwältin meinte Titel beim Notar sei teurer als beim JA. In der FAQ steht, dass auch beim Notar nur Schreibgebühren anfallen?
nach Gesprächen mit dem eigenen und gegnerischen Anwalt Fragen zur FAQ:
1. in der FAQ wird empfohlen, einen freiwilligen Titel beim Notar über den "unstrittigen" Teil abzuschließen, um damit die Streitkosten zu senken. Mein Anwalt meinte, wenn dieser Titel einseitig vom Schuldner beauftragt und von der Gegenseite geklagt wird, dann beläuft sich der gerichtliche Streitwert auf den vollen dann titulierten Unterhalt und nicht nur auf die Differenz zwischen eigen titulierten und gerichtlich titulierten. Es wäre nur anders, wenn zunächst ein von beiden Seiten akzeptierter Titel vorliegt und dieser geändert würde?!
2. Gegnerische Anwältin hat zum weiteren Vorgehen vorgeschlagen, eine Scheidungsfolgenvereinbarung (soweit OK) aufzusetzen und im Zuge mit dieser vom JU einen Titel zum KU erstellen zu lassen. Entsprechend FAQ habe ich entgegnet, dass damit eine Änderung für mich nicht mehr so einfach durchgeführt werden kann. Sie meinte doch. Was ist denn der Unterschied zwischen §239 und §240?
3. Gegnerische Anwältin meinte Titel beim Notar sei teurer als beim JA. In der FAQ steht, dass auch beim Notar nur Schreibgebühren anfallen?
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!