12-04-2016, 18:40
1. Kommt drauf an. bei dynamisch / statisch ist z.B. der Streitwert der volle Jahresunterhalt.
2. §239 FamFG: "Der Antrag ist zulässig, sofern der Antragsteller Tatsachen vorträgt, die die Abänderung rechtfertigen." sowie weitere Voraussetzungen. §240 FamFG: Keine Voraussetzungen.
3. Ja, er ist teurer, nämlich rund 20 EUR Schreibgebühren statt 0 EUR. Wenn die Anwältin weitere Kosten sieht, sollte sie mal die Grundlagen ihres Jobs lernen.
2. §239 FamFG: "Der Antrag ist zulässig, sofern der Antragsteller Tatsachen vorträgt, die die Abänderung rechtfertigen." sowie weitere Voraussetzungen. §240 FamFG: Keine Voraussetzungen.
3. Ja, er ist teurer, nämlich rund 20 EUR Schreibgebühren statt 0 EUR. Wenn die Anwältin weitere Kosten sieht, sollte sie mal die Grundlagen ihres Jobs lernen.