12-04-2016, 18:44
Zu Ärzten zu laufen und Diagnosen einzuholen ist nicht Gegenstand des Sorgerechts. Nur wichtige Behandlungen. Das bedeutet, jeder sorgeberechtigte Elternteil kann das Kind zum Arzt zerren.
Somit kannst du das nur blockieren, wenn du wegen der Ärztetrips eine Kindeswohlgefährdung nachweisen kannst und darüber einen entsprechende Beschluss des Familiengerichts erwirkst. Dafür ist die Schwelle naturgemäss hoch, es dürfte nicht einfach sein, das zu schaffen.
Somit kannst du das nur blockieren, wenn du wegen der Ärztetrips eine Kindeswohlgefährdung nachweisen kannst und darüber einen entsprechende Beschluss des Familiengerichts erwirkst. Dafür ist die Schwelle naturgemäss hoch, es dürfte nicht einfach sein, das zu schaffen.