12-04-2016, 18:51
ad 2: soweit verstanden. Ist eine Änderung nach §240 an einen Zeitraum gebunden? Verstehe den Gesetzestext nicht. Beispiel: Titel wird erstellt, kann dann z.B. 13 Monate später nach §240 eine Änderung beantragt werden? Und: soll der Titel deswegen besser beim Notar erstellt werden?
ad 3: ist eigentlich eine bekannte und kundige hier im Umkreis, deswegen weiß ich, warum sie das sagt.
ad 3: ist eigentlich eine bekannte und kundige hier im Umkreis, deswegen weiß ich, warum sie das sagt.
Ich tausch nicht mehr, ich will mein Leben zurück!