12-04-2016, 21:20
2. Das steht drin. Es gibt keine Zeitbeschränkung. Abs. 2 enthält zwar Fristen, aber nur für die Gültigkeit einer Abänderung. Das sind alles Details, die eigentlich Basis-Handwerk von Anwälten sind, aber ihnen selber nichts einbringen, also werden sie vergessen, ignoriert oder verschwiegen. Das sagt viel über diesen Berufsstand aus. Über solche Sachverhalte die Hilfesuchenden zu informieren ist Grund für die Existenz der Trennungsfaq. Ansonsten scheint in diesem Land keiner wirklich für die Väter da zu sein.
3. Dann sollte sie die Kostenordnung kennen. Typisch ist, dass Unkenntnis und Irrtümer immer zu Lasten des hilfesuchenden Vaters gehen, nie zu seinen Gunsten. Eine Rechnung über die Schreibgebühren hat noch nie ein Notar vergessen, aber mehr kassieren als erlaubt wollen immer Viele. Früher vermutete ich Zufälle, heute sehe ich nur eine Heerschar von verlogenem Juristenpack. Ausnahmen sollen erst einmal beweisen, dass sie welche sind. Ich wünsche dir, dass deine Anwältin eine ist.
3. Dann sollte sie die Kostenordnung kennen. Typisch ist, dass Unkenntnis und Irrtümer immer zu Lasten des hilfesuchenden Vaters gehen, nie zu seinen Gunsten. Eine Rechnung über die Schreibgebühren hat noch nie ein Notar vergessen, aber mehr kassieren als erlaubt wollen immer Viele. Früher vermutete ich Zufälle, heute sehe ich nur eine Heerschar von verlogenem Juristenpack. Ausnahmen sollen erst einmal beweisen, dass sie welche sind. Ich wünsche dir, dass deine Anwältin eine ist.