12-04-2016, 23:30
(12-04-2016, 21:06)p__ schrieb: Was
a) Unterhalb der Schwelle sorgerechtlich relevanter Entscheidungen oder
b) nicht kindeswohlgefährend
ist, das ist erlaubt.
Ja, das ist auch mein Kenntnisstand.
(12-04-2016, 21:50)CheGuevara schrieb: Du bist dann am Ziel, wenn sie die Ex auffordern, Dich mitzubringen.
Inhalt der E-Mail der Mutter war, dass die Kinderpsychologin mit mir sprechen möchte. Irritierend ist für mich, dass die Mutter dabei von einem Abschlussgespräch schreibt. Was bedeuten würde, dass ich als Vater in die Diagnostik nicht einbezogen worden wäre. Was zumindest Fragen aufwerfen würde.
Eben habe ich allerdings erfahren, dass zeitgleich auch der Kinderarzt von der Mutter gebeten wurde, mit der Kinderpsychologin zu sprechen. Das klingt danach, dass die Diagnostik gerade erst beginnen soll.
Ich bin mal gespannt, was dabei rauskommt.