14-04-2016, 18:58
Nein der aktuelle Stand ist, dass aufgrund von diversem Protest die Abschaffung rausgenommen wurde.
Stattdessen gab es einen gesonderten Gesetzesentwurf zur TempBG, der die Temp.BG modifiziert aber beibehält:
Der Entwurf ist im Grundsatz (Zuordnung zu beiden Haushalten) zu begrüssen - auch wenn er nicht reicht, weil die Regelsätze zu niedrig sind.
Es wird dann die "Null-Uhr-Eins-Regel" eingeführt, d.h. den Tagessatz bekommt der Elternteil, wo das Kind um kurz nach Mitternacht schläft.
Stattdessen gab es einen gesonderten Gesetzesentwurf zur TempBG, der die Temp.BG modifiziert aber beibehält:
Zitat:Rechtsverschärfungsgesetz: BMAS legt Entwurf einer Neuregelung zur temporären BG im SGB II (TBG) vor[url=http://www.harald-thome.de/media/files/BMAS-160229-Entwurf-TBG.pdf][/url]
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Das BMAS hat den Entwurf einer Neuregelung zur temporären Bedarfsgemeinschaft im SGB II (TBG) vorgelegt und alle am Gesetzgebungsverfahren Beteiligten um Stellungnahme bis zum 31.03. aufgefordert. Die Entwurfsfassung gibt es hier: http://www.harald-thome.de/media/files/BMAS-160229-Entwurf-TBG.pdf
http://tacheles-sozialhilfe.de/startseit.../d/n/1986/
Der Entwurf ist im Grundsatz (Zuordnung zu beiden Haushalten) zu begrüssen - auch wenn er nicht reicht, weil die Regelsätze zu niedrig sind.
Es wird dann die "Null-Uhr-Eins-Regel" eingeführt, d.h. den Tagessatz bekommt der Elternteil, wo das Kind um kurz nach Mitternacht schläft.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #