Antrag auf Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge
Beteiligte:
1.
Daniel H************ - Antragsteller -
2.
Sabine M******* - Antragsgegnerin -
3.
Isabell M*****, Geb. ********** in Mühldorf
wohnhaft bei der Mutter (Beteiligte zu 2.)
wird beantragt,
dem Vater die elterliche Sorge für das Kind Isabell gemeinsam mit
der Mutter zuübertragen.
Begründung:
Der Antragsteller ist der Vater des am 11.06.2013 geborenen Kindes.
Beweis: Vaterschaftsanerkennung in Kopie als
Anlage ASt. 1
Der Vater hat versucht, mit Hilfe des Jugendamt Mühldorf/ Regierungsbezirks Oberbayern eine Einigung mit der Mutter zu erzielen. Dies ist jedoch (trotz Beratungsgesprächen zwischen 17.03.2014-23.09.2014) nicht gelungen.
Es wurde auf anraten des Gerichts (Az.: 3F 540/14) die Caritas Beratungsstelle für Eltern,
Kinder und Jugendliche in Mühldorf aufgesucht auch dort konnte leider keine Einigung über das gemeinsame Sorgerecht erzielt werden.
Am 02.09.2015 ist Isabell wegen Hohem Fieber in das Krankenhaus nach Altöttig gekommen. Da Frau **** es mir verweigert hat meine Tochter in dieser Situation besuchen zu können und ich allgemein kaum Informationen über Isabells Gesundheit erhalte, ist es mir umso mehr ein Anliegen das Gemeinsame Sorgerecht zu erhalten. Zusätzlich soweit dies möglich würde ich mir eine Regelung für den Besuch im Krankenhaus erhoffen dabei erachte ich täglich 1,5 Std soweit es mir Beruflich möglich ist als angebracht.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel H*******
Ist das so inordnung?
Beteiligte:
1.
Daniel H************ - Antragsteller -
2.
Sabine M******* - Antragsgegnerin -
3.
Isabell M*****, Geb. ********** in Mühldorf
wohnhaft bei der Mutter (Beteiligte zu 2.)
wird beantragt,
dem Vater die elterliche Sorge für das Kind Isabell gemeinsam mit
der Mutter zuübertragen.
Begründung:
Der Antragsteller ist der Vater des am 11.06.2013 geborenen Kindes.
Beweis: Vaterschaftsanerkennung in Kopie als
Anlage ASt. 1
Der Vater hat versucht, mit Hilfe des Jugendamt Mühldorf/ Regierungsbezirks Oberbayern eine Einigung mit der Mutter zu erzielen. Dies ist jedoch (trotz Beratungsgesprächen zwischen 17.03.2014-23.09.2014) nicht gelungen.
Es wurde auf anraten des Gerichts (Az.: 3F 540/14) die Caritas Beratungsstelle für Eltern,
Kinder und Jugendliche in Mühldorf aufgesucht auch dort konnte leider keine Einigung über das gemeinsame Sorgerecht erzielt werden.
Am 02.09.2015 ist Isabell wegen Hohem Fieber in das Krankenhaus nach Altöttig gekommen. Da Frau **** es mir verweigert hat meine Tochter in dieser Situation besuchen zu können und ich allgemein kaum Informationen über Isabells Gesundheit erhalte, ist es mir umso mehr ein Anliegen das Gemeinsame Sorgerecht zu erhalten. Zusätzlich soweit dies möglich würde ich mir eine Regelung für den Besuch im Krankenhaus erhoffen dabei erachte ich täglich 1,5 Std soweit es mir Beruflich möglich ist als angebracht.
Mit freundlichen Grüßen
Daniel H*******
Ist das so inordnung?