Schwierig, schwierig....
Ich gehe davon aus, dass meine Ex versuchen wird damit zu argumentieren, dass man sich bei Kleinigkeiten schon nicht einigen kann genau so wenig bei der Umgangs-Regelung und man nur sehr wenig Kommunikation stattfindet...
Aber war das nicht sogar die Entscheidung des EuGh oder hab ich das wo anders gelesen? Selbst wenn die Eltern kaum oder wenig miteinander kommunizieren ist dies kein Grund das gSR zu verweigern da durch das gSR sich die Eltern gezwungenermaßen miteinander unterhalten müssen ist es dennoch grundsätzlich im sinne des gSR.
Ich gehe davon aus, dass meine Ex versuchen wird damit zu argumentieren, dass man sich bei Kleinigkeiten schon nicht einigen kann genau so wenig bei der Umgangs-Regelung und man nur sehr wenig Kommunikation stattfindet...
Aber war das nicht sogar die Entscheidung des EuGh oder hab ich das wo anders gelesen? Selbst wenn die Eltern kaum oder wenig miteinander kommunizieren ist dies kein Grund das gSR zu verweigern da durch das gSR sich die Eltern gezwungenermaßen miteinander unterhalten müssen ist es dennoch grundsätzlich im sinne des gSR.