18-04-2016, 09:05
Der Strafbefehl ist nach Widerspruch wenig interessant. Nach dem Widerspruch wird er wertlos. Vor Gericht argumentiert man nicht gegen den Strafbefehl, sondern gegen das was der Richter und Staatsanwalt vorbringen. Da wird zwar grundsätzlich versucht, wie im Strafbefehl "schnellen Prozess" zu machen und ähnlich ruckzuck wie im Strafbefehl ohne jede echte Grundlage eine Verurteilung durchzuziehen, aber dagegen kann man Bremsen einlegen. Du kannst im Forum den Verlauf in einer Reihe von Fällen nachlesen.
"Angebote" duch den eigenen Anwalt an die Staatsanwaltschaft sind unbedingt zu vermeiden. Das ist praktisch ein Schuldeingeständnis bei so einem Delikt. Wer doch noch zahlt und sich einen Anwalt leistet, der hat Geld und war somit schuldig. Auch jetzt noch, womit bewiesen ist, dass da viel zu holen ist. Bei Unterhaltspflichtverletzung geht man immer auf den schwer zu erbringenden Schuldnachweis los und verhandelt nicht über Zahlungshöhen! Das tut man nur im Zivilrecht vorgerichtlich. Das hier ist aber Strafrecht und das Verfahren läuft längst. Und wir sind hier auch nicht im Steuerrecht, wo Deals die Regel sind. Anwälte lieben solche Deals, hier musst du selbst Grenzen setzen. Anwälte haben auch oft keine Ahnung von dem unwichtigen §170 StGB, ich hoffe du hast einen der sich damit auskennt.
Es kann auch sein, dass es besser ist, den Strafbefehl hinzunehmen. Das ist dann der Fall, denn der Abgeschuldigte in der Vergangenheit durch eigene Fehler so dumm war, sich selbst ans Messer zu liefern. Aus der äusserst dürftigen Beschreibung des Falls heraus kann ich darüber nichts sagen. Wahrscheinlich du selbst auch nicht. Das klärt sich erst nach Kenntnis der Aktenlage. Nicht der Unterlagen, die beim Strafbefehl lagen, sondern der Akte bei der Ermittlungsbehörde. Wenn die deine Gehaltsabrechungen in der Akte haben, hast du verloren.
Ein Einspruch über der Strafmass hat Sinn, wenn du im Vorfeld bereits alle Auflagen erfüllst, z.B. strittige Beträge bezahlt hast. Angesichts der Riesensumme ist das sicherlich utopisch.
"Angebote" duch den eigenen Anwalt an die Staatsanwaltschaft sind unbedingt zu vermeiden. Das ist praktisch ein Schuldeingeständnis bei so einem Delikt. Wer doch noch zahlt und sich einen Anwalt leistet, der hat Geld und war somit schuldig. Auch jetzt noch, womit bewiesen ist, dass da viel zu holen ist. Bei Unterhaltspflichtverletzung geht man immer auf den schwer zu erbringenden Schuldnachweis los und verhandelt nicht über Zahlungshöhen! Das tut man nur im Zivilrecht vorgerichtlich. Das hier ist aber Strafrecht und das Verfahren läuft längst. Und wir sind hier auch nicht im Steuerrecht, wo Deals die Regel sind. Anwälte lieben solche Deals, hier musst du selbst Grenzen setzen. Anwälte haben auch oft keine Ahnung von dem unwichtigen §170 StGB, ich hoffe du hast einen der sich damit auskennt.
Es kann auch sein, dass es besser ist, den Strafbefehl hinzunehmen. Das ist dann der Fall, denn der Abgeschuldigte in der Vergangenheit durch eigene Fehler so dumm war, sich selbst ans Messer zu liefern. Aus der äusserst dürftigen Beschreibung des Falls heraus kann ich darüber nichts sagen. Wahrscheinlich du selbst auch nicht. Das klärt sich erst nach Kenntnis der Aktenlage. Nicht der Unterlagen, die beim Strafbefehl lagen, sondern der Akte bei der Ermittlungsbehörde. Wenn die deine Gehaltsabrechungen in der Akte haben, hast du verloren.
Ein Einspruch über der Strafmass hat Sinn, wenn du im Vorfeld bereits alle Auflagen erfüllst, z.B. strittige Beträge bezahlt hast. Angesichts der Riesensumme ist das sicherlich utopisch.