18-04-2016, 10:40
Bitte nicht immer das ganze Posting zitieren, das steht bereits im Thread und Riesenzitate blähen alles nur mit Doppelungen auf.
Wo ermittelt wurde, zeigt nur den Weg der Ermittler auf, wichtiger ist: Welche Beweise liegen dem Ermittler vor? Was lag da in der Akte? Welche Sachlage lässt sich aufgrund der Beweise und Nachweise strafrechtlich verwerten?
Eine Lohnabrechnung von 2008 kann zum Beispiel kein Beweis sind. Für diesen Zeitpunkt kannst du jetzt nicht einmal angeklagt werden, weil die Verfolgungsverjährung einer Verjährungsfrist gem. § 78 StGB von fünf Jahren unterliegt.
Keine Beweise für die Tat -> Strafbefehl widersprechen, Gerichtsverfahren. Dann müssten dir alle Bestandteile einer Straftat angekreuzt werden: http://gesetze-und-rechte.de/tag/taterfolg/
Wo ermittelt wurde, zeigt nur den Weg der Ermittler auf, wichtiger ist: Welche Beweise liegen dem Ermittler vor? Was lag da in der Akte? Welche Sachlage lässt sich aufgrund der Beweise und Nachweise strafrechtlich verwerten?
Eine Lohnabrechnung von 2008 kann zum Beispiel kein Beweis sind. Für diesen Zeitpunkt kannst du jetzt nicht einmal angeklagt werden, weil die Verfolgungsverjährung einer Verjährungsfrist gem. § 78 StGB von fünf Jahren unterliegt.
Keine Beweise für die Tat -> Strafbefehl widersprechen, Gerichtsverfahren. Dann müssten dir alle Bestandteile einer Straftat angekreuzt werden: http://gesetze-und-rechte.de/tag/taterfolg/