18-04-2016, 11:05
[Vollquote gelöscht, bitte Nr. 6 beachten]
ok - die punkte liegen alle nicht vor ...
naja ich bin ja aus einer anderen motivation gegangen, der ganze stress hatte auswirkungen auf meine arbeit, hätte mehr geld bekommen, weniger steuern bezahlt und hätte somit nicht am hungertuch genagt ...
p__ bist du sicher, dass die mich nicht fuer 2008 anklagen können? Mein Anwalt sagt, dass dies ein Dauerdelikt ist, auch ersichtlich in den Ermittlungsakten, bei einem Dauerdelikt gibts es angeblich keine Verjährung, weil Verjährung erst dann eintritt wenn die Tat beendet ist ...
zudem steht auch im FAQ dass es keinen internationalen Haftbefehl wegen §170 StGB gäbe, ich habe aber einen hier liegen, das ist erst ein Deutscher, der dann auf einen EU Haftbefehl mit Auslieferungsersuchen zur Bestrafung erweitert wird, also so ganz ersichtlich ist es im FAQ nicht - sollte man ggfs anpassen ....
ok - die punkte liegen alle nicht vor ...
naja ich bin ja aus einer anderen motivation gegangen, der ganze stress hatte auswirkungen auf meine arbeit, hätte mehr geld bekommen, weniger steuern bezahlt und hätte somit nicht am hungertuch genagt ...
p__ bist du sicher, dass die mich nicht fuer 2008 anklagen können? Mein Anwalt sagt, dass dies ein Dauerdelikt ist, auch ersichtlich in den Ermittlungsakten, bei einem Dauerdelikt gibts es angeblich keine Verjährung, weil Verjährung erst dann eintritt wenn die Tat beendet ist ...
zudem steht auch im FAQ dass es keinen internationalen Haftbefehl wegen §170 StGB gäbe, ich habe aber einen hier liegen, das ist erst ein Deutscher, der dann auf einen EU Haftbefehl mit Auslieferungsersuchen zur Bestrafung erweitert wird, also so ganz ersichtlich ist es im FAQ nicht - sollte man ggfs anpassen ....
gruß
malko
malko