Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
OLG Karlsruhe, 5 UF 238/13: Volljährigkeit kein Grund für Abänderungsklage
#3
(19-04-2016, 15:21)p__ schrieb: Nach Auffassung des Oberlandesgerichts liegt die Darlegungs- und Beweislast für die Höhe des Einkommens des die Herabsetzung einer mit Jugendamtsurkunde titulierten Unterhaltspflicht begehrenden Unterhaltsschuldners bei diesem."

Wir kennen das: Unterhalt als Dauer- und Naturrecht; Änderungen muss immer der Pflichtige darlegen und beweisen.

Ja super. Würde ich im Bezirk des OLG Karlsruhe wohnen, könnte ich mir als Aufstocker meine BG-Nummer gleich eintätowieren lassen.
Aber ich meine, Sorglos erwähnte schon vor ein paar Jahren irgendwo in der Urteilssammlung: Einmal tituliert, lebenslang gültig...
"Du Mama. Wenn Papa tot ist kauf ich mir meinen eigenen Ponyhof!" - CosmosDirect Lebensversicherung, 2007

Quelle: http://de.wikiquote.org/wiki/Vater
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
RE: OLG Karlsruhe, 5 UF 238/13: Volljährigkeit kein Grund für Abänderungsklage - von Sixteen Tons - 19-04-2016, 21:48

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  OLG Karlsruhe 11.01.23 - 5 WF 138/22-Kein Ordnungsgeld gegen Mutter i-wahn 0 923 16-05-2023, 08:41
Letzter Beitrag: i-wahn
  OLG Köln, 4 UF 130/10, Zerstrittenheit der Eltern kein Grund für Sorgerechtsentzug blue 2 6.137 28-10-2010, 18:44
Letzter Beitrag: blue

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste