also, wenn ich das richtig verstanden habe, ist ab 18 deine tochter die sog. gegenseite - sie hat ansprueche und nicht mehr deine Ex - somit kannst du mit deiner Tochter verhandeln was du zahlen willst/kannst und solange sie nicht gegen dich klagt ist das thema eigentlich vom tisch ...
deine Ex ist nur noch empfangsadresse fuer dein weiteres kind das noch nicht 18 ist - somit musst du diesen anspruch berechnen und auch nur diesen an deine Ex abfuehren ... der kindesunterhalt fuer deine zweite tochter ist ja weiterhin faellig - leider - anders sieht da glaube ich aus, solltest du betreuungsunterhalt fuer deine Ex zahlen, das waere dann ein anderer sachverhalt - aber der unterhaltsanspruch des zweiten kindes bleibt eigentlich unberuehrt - ich glaub auch mit beduerftigkeitspruefung ist hier keine moeglichkeit zu mindern ...
soweit zumindest die theorie ..
deine Ex ist nur noch empfangsadresse fuer dein weiteres kind das noch nicht 18 ist - somit musst du diesen anspruch berechnen und auch nur diesen an deine Ex abfuehren ... der kindesunterhalt fuer deine zweite tochter ist ja weiterhin faellig - leider - anders sieht da glaube ich aus, solltest du betreuungsunterhalt fuer deine Ex zahlen, das waere dann ein anderer sachverhalt - aber der unterhaltsanspruch des zweiten kindes bleibt eigentlich unberuehrt - ich glaub auch mit beduerftigkeitspruefung ist hier keine moeglichkeit zu mindern ...
soweit zumindest die theorie ..
gruß
malko
malko