20-04-2016, 10:43
Was machst du nun?
Also zahlen an die Tochter ab 18. Geburtstag?
Oder zahlen teilweise an die Mutter, teilweise an die Tochter ab 18. Geburtstag?
Korrekt wäre: Ab Volljährigkeit den kompletten Unterhalt an das volljährige Kind bezahlen. So wie es aussieht, ist sie dann nichtprivilegierte Volljährige, weil sie sich nicht mehr in einer allgemeinen Schulausbildung befindet, sondern nur noch in einer schulischen Berufsausbildung. Damit kannst du eine Haftungsquote vergessen, du wirst 100% des Unterhalts zahlen müssen, ohne Beteiligung der nicht erwerbstätigen Mutter. Ein fiktives Einkommen kannst du ihr nicht unterstellen. Das wäre ausserdem Aufgabe der Tochter gewesen. Sie wäre die Unterhaltsgläubigerin gegenüber der Mutter, nicht du.
(20-04-2016, 09:40)Zahlvater:-) schrieb: Bis Zum Tage des 18. Geburtstags meiner Tochter zahle ich weiter Unterhalt anteilig an die Echse - ab dem Geburtstag dann an meine Tochter Smile (Kein Unterhalt meiner Tochter mehr an Echse Big Grin Big Grin Big Grin )
Also zahlen an die Tochter ab 18. Geburtstag?
(20-04-2016, 09:40)Zahlvater:-) schrieb: Ich habe vor: Nur noch zwei Drittel des normalen Unterhalt direkt an meine Tochter zu überweisen - ein drittel soll die Echse aufbringen!
Oder zahlen teilweise an die Mutter, teilweise an die Tochter ab 18. Geburtstag?
Korrekt wäre: Ab Volljährigkeit den kompletten Unterhalt an das volljährige Kind bezahlen. So wie es aussieht, ist sie dann nichtprivilegierte Volljährige, weil sie sich nicht mehr in einer allgemeinen Schulausbildung befindet, sondern nur noch in einer schulischen Berufsausbildung. Damit kannst du eine Haftungsquote vergessen, du wirst 100% des Unterhalts zahlen müssen, ohne Beteiligung der nicht erwerbstätigen Mutter. Ein fiktives Einkommen kannst du ihr nicht unterstellen. Das wäre ausserdem Aufgabe der Tochter gewesen. Sie wäre die Unterhaltsgläubigerin gegenüber der Mutter, nicht du.