(20-04-2016, 11:21)CheGuevara schrieb: Zahlung an Exe würde ich im Monat der Volljährigkeit nicht mehr bezahlen.
Im Monat der Volljährigkeit muss er auf jeden Fall noch zahlen, und zwar an die Ex!
(20-04-2016, 10:43)p__ schrieb: So wie es aussieht, ist sie dann nichtprivilegierte Volljährige, weil sie sich nicht mehr in einer allgemeinen Schulausbildung befindet, sondern nur noch in einer schulischen Berufsausbildung. Damit kannst du eine Haftungsquote vergessen, du wirst 100% des Unterhalts zahlen müssen, ohne Beteiligung der nicht erwerbstätigen Mutter. Ein fiktives Einkommen kannst du ihr nicht unterstellen.
Warum genau eigentlich? Was wäre wenn er 1-2 Jahre vorher sein Einkommen (per Teilzeit zB.) auf 1000€ gsenkt hätte zb?
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt