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Tochter wird 18 - Fiktives Einkommen unterstellen?
#17
(20-04-2016, 13:35)Simon ii schrieb: Wie weiter oben beschrieben, ist Deine Tochter jetzt nachrangig und Dein 15-jähriges Kind vorrangig.

Das bedeutet, daß dieses Kind einen höheren KU beanspruchen kann - und wenn die KM auf Zack ist, wird sie den beantragen.

ICH an Deiner Stelle würde den Ball gaaaaaaaaaaaaanz flach halten!

Sorry aber das sehe ich anders - dadurch bedingt habe ich kein höheres Nettoeinkommen - bei Stufe 4 der DT bin ich kein Mangelfall!
Deshalb verstehe ich nicht das ich plötzlich mehr bezahlen soll - ich zahle weiterhin beiden Kinder Unterhalt!
Die Echse darf mich gerne überprüfen habe nichts zu verheimlichen - mehr zahlen sehe ich dadurch nicht!

Trulla bekommt das was ihr für das 15 jährige Kind lt. DT zusteht - nicht mehr und nicht weniger!
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RE: Tochter wird 18 - Fiktives Einkommen unterstellen? - von Zahlvater:-) - 20-04-2016, 16:01

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