20-04-2016, 16:01
(20-04-2016, 13:35)Simon ii schrieb: Wie weiter oben beschrieben, ist Deine Tochter jetzt nachrangig und Dein 15-jähriges Kind vorrangig.
Das bedeutet, daß dieses Kind einen höheren KU beanspruchen kann - und wenn die KM auf Zack ist, wird sie den beantragen.
ICH an Deiner Stelle würde den Ball gaaaaaaaaaaaaanz flach halten!
Sorry aber das sehe ich anders - dadurch bedingt habe ich kein höheres Nettoeinkommen - bei Stufe 4 der DT bin ich kein Mangelfall!
Deshalb verstehe ich nicht das ich plötzlich mehr bezahlen soll - ich zahle weiterhin beiden Kinder Unterhalt!
Die Echse darf mich gerne überprüfen habe nichts zu verheimlichen - mehr zahlen sehe ich dadurch nicht!
Trulla bekommt das was ihr für das 15 jährige Kind lt. DT zusteht - nicht mehr und nicht weniger!