21-04-2016, 09:54
(20-04-2016, 16:29)Simon ii schrieb: Das 15-jährige Kind steht doch dann als Einzelkind da; meiner Meinung nach kann es dann auf höheren Unterhalt klagen.Ja, Du irrst.
Oder irre ich mich da?
Für die DDT-Einstufung zählt die Anzahl der UH-Berechtigten. Die ändert sich nicht (es wird ja nach wie vor für die Große gezahlt).
Anders wäre es ggf. bei der Einkommensbereinigung für nachrangige UH-Pflichten.
(20-04-2016, 18:16)p__ schrieb: Weil damit der Tochter explizit klargemacht wird, wie viel Geld sie erhält und sie dazu gezwungen wird, der Mutter etwas zu zahlen. Die soll nur merken, was die Mutter kassiert.Jep. Was passieren könnte:
1. KM reicht die Kohle nicht ...
2. also verlangt sie mehr von der Tochter ... und Tochter ...
3.a ... beugt sich dem Willen der Mutter, sprich: fordert mehr vom Vater, oder
3.b ... verselbständigt sich in Richtung Vater, oder
3.c ... verselbständigt in Richtung eigene Wohnung (dann wäre der Bedarf allerdings ein anderer)