21-04-2016, 10:25
Die Bestellung eines Verfahrensbeistandes liegt ganz im Ermessen des Gerichts, §158 FamFG gibt dem Richter freie Hand dafür. Zahlst du denn was, wenn du insolvent bist? VIelleicht gibts Verfahrenskostenhilfe?
Dein Antrag war präzise, aber für den Richter nicht präzise genug. Du könntest noch §1686 BGB als Grundlage nennen. Wenn dein Antrag oben im Thread vollständig war, fehlte das. Du kannst daraus auch gewisse Rückschlüsse auf die Fähigkeiten des Richters ziehen...
Auskunft, Sorgerecht, Umgang... für nichts davon ist ein Anwalt Pflicht, "nur" für Unterhalt (das wurde schwachsinnigerweise von einer Anwaltsministerin eingeführt).
Dein Antrag war präzise, aber für den Richter nicht präzise genug. Du könntest noch §1686 BGB als Grundlage nennen. Wenn dein Antrag oben im Thread vollständig war, fehlte das. Du kannst daraus auch gewisse Rückschlüsse auf die Fähigkeiten des Richters ziehen...
Auskunft, Sorgerecht, Umgang... für nichts davon ist ein Anwalt Pflicht, "nur" für Unterhalt (das wurde schwachsinnigerweise von einer Anwaltsministerin eingeführt).