(21-04-2016, 10:37)p__ schrieb: ... und wenn wir dieses Recht selbst anwenden wollen (Kindergeld erhält der aufs Konto, der mehr Unterhalt zahlt [und dann in voller Höhe an das Kind weitergeben muß]), fragen wir uns angstvoll ob es nicht besser wäre, darauf freiwillig zu verzichten.
Du hast in Deinem Statement eine kleine, aber sehr wichtige Sache vergessen. Ich habe mir erlaubt, sie zu ergänzen.
Man kann das so sehen wie Du.
Man kann es aber auch völlig anders sehen:
Das Kindergeld kommt mir als unterhaltzahlenden Vater nicht zugute, sondern ich muß es ohne jegliche Abzüge an das Kind weitergeben.
Das bedeutet, daß ich mich mit der Behörde herumschlagen muß (Anträge stellen, Kontrollen ertragen und Nachweise liefern und ähnlichen Mist mehr) und jeden Monat für die zügige Weitergabe sorgen muß (Dauerauftrag einrichten, ggf. anpassen, kontrollieren, ob das Geld überhaupt eingegangen ist etc.).
Und diesen ganzen Aufwand für etwas, wovon ich nicht einmal profitiere?
Wer das unbedingt machen möchte, den halte ich bestimmt nicht davon ab.
Ich für mich habe jedenfalls entschieden, daß ich das Kindergeld nicht einmal mit der Kneifzange anfasse (und erst recht nicht, um irgendwelche Rachegelüste zu befriedigen, worum es, wie es scheint, dem TS in erster Linie geht).
Das Kind ist mit 18 Jahren alt genug, um sich nötigenfalls wegen des KGs mit der KM zu zoffen. NICHT mein Problem!
Simon II
(21-04-2016, 09:54)united schrieb:(20-04-2016, 16:29)Simon ii schrieb: Das 15-jährige Kind steht doch dann als Einzelkind da; meiner Meinung nach kann es dann auf höheren Unterhalt klagen.Ja, Du irrst.
Oder irre ich mich da?
Für die DDT-Einstufung zählt die Anzahl der UH-Berechtigten. Die ändert sich nicht (es wird ja nach wie vor für die Große gezahlt).
Anders wäre es ggf. bei der Einkommensbereinigung für nachrangige UH-Pflichten.
Danke für die Richtigstellung!
Ich ging davon aus, daß die Große nachrangig ist. Die Annahme stimmt aber anscheinend nicht.
Simon II