21-04-2016, 11:15
(21-04-2016, 11:00)Simon ii schrieb: Das Kindergeld kommt mir als unterhaltzahlenden Vater nicht zugute, sondern ich muß es ohne jegliche Abzüge an das Kind weitergeben.
Wenn du schon mit den abgeblich kleinen, aber wichtigen Sachen anfängst: Selbstverständlich kommt es ihm zu Gute. Und zwar zu 100%. Er darf dieses Geld nämlich vollständig von seiner Unterhaltsverpflichtung abziehen.