21-04-2016, 11:46
Zitat:Ich für mich habe jedenfalls entschieden, daß ich das Kindergeld nicht einmal mit der Kneifzange anfasse (und erst recht nicht, um irgendwelche Rachegelüste zu befriedigen, worum es, wie es scheint, dem TS in erster Linie geht).
Ich habe bereits am Start ganz klar signalisiert das ich nicht an dem Kindergeld interessiert bin - ich will also somit keine RACHEGELÜSTE befriedigen.....wie es scheint und erster Linie!!!
"""""Das Kindergeld kann Sie dann in voller Höhe einbehalten für Ihre Unkosten (Kosten)"""""