(21-04-2016, 14:19)p__ schrieb: Nö, echt nicht. Da steht klar, knapp und deutlich, dass er das Kindergeld von seinem Unterhalt abziehen darf. Das dürfte natürlich auch die Mutter, wenn sie was zahlen würde. Oder Teile davon. Tut sie aber nicht. Keinen Cent. Es ist eben eine Lüge, zu behaupten, es komme dir als unterhaltszahlendem Vater nicht zugute. Wenns Kindergeld nicht geben würde, würden 190 EUR beim Bedarf des Kindes fehlen, das müssten dann die Eltern ausgleichen und blechen! Im hier besprochenen Fall von Zahlvater sogar ALLEINE der Vater.
WILLST Du mich NICHT verstehen oder schreibe ich wirklich so undeutlich?
Es geht in der Diskussion darum, ob es sinnvoll ist, daß man als zahlender Vater selbst das KG "abholt" und an das Kind weitergibt, oder ob man das wie bisher die KM machen läßt (und wenn die nichts weitergibt, dann ist das ein Problem des Kindes, aber nicht des Vaters).
Und in diesem Zusammenhang bleibe ich dabei: Es ist für den Vater lediglich Aufwand ohne erkennbaren Nutzen!
Wo, bitte schön, ging es darum, ob und wie hoch das KG beim Vater angerechnet wird?
Das ist doch eine völlig andere Baustelle.
Simon II